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   VGH Bayern, 02.07.2001 - 12 B 98.1650   

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VGH Bayern, 02.07.2001 - 12 B 98.1650 (https://dejure.org/2001,24166)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2001 - 12 B 98.1650 (https://dejure.org/2001,24166)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 12 B 98.1650 (https://dejure.org/2001,24166)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06

    Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle

    Kosten für eine angemessene Alterssicherung sind insbesondere freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 7 SGB VI. Gerade wenn eine begonnene Alterssicherung mit eigenen Mitteln nicht weitergeführt werden kann, wenn der Antragsteller in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und die für den Bezug des Altersruhegeldes vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt hat, können die hierfür notwendigen Beiträge übernommen werden (Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570 - zu § 14 BSHG; Wenzel aaO, Rdnr 5).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93).

  • VG Düsseldorf, 17.10.2002 - 22 K 4358/01

    Das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Insoweit liegt der Bestimmung - in Konkretisierung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BSHG - der Präventionsgedanke zu Grunde, den Hilfe Suchenden vor einer drohenden Notlage im Alter zu bewahren, VGH München, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25.11.1998, FEVS 49, 423/425; Birk, in: LPK-BSHG, 5. Aufl. 1998, § 14 Rdnr. 2.
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